12. Fachtagung für Objektfunk in Fulda

Unsere Kollegen Christopher und Daniel waren mit dabei.

Objektfunktagung
Objektfunktagung

Am 23. und 24. Mai fand unter dem Motto „Zukunft und Gegenwart des digitalen Objektfunks“ die Fachtagung in Fulda statt. Mit über 300 Teilnehmern war es eine gelungene und sehr interessante Veranstaltung, auf der wir uns in Workshops und bei Fachvorträgen mit anderen Experten aus der Branche austauschen konnten.

Am ersten Tag wurden aktuelle Themen wie Brandschutzmaßnahmen im Objektfunk, TMO-Systeme sowie behördlich geforderte HF-Messungen nach MA-OV besprochen. Der zweite Tag startete mit dem Vortrag der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Es folgten weitere spannende Themen wie „Breitband-OV“.

Rücker + Schindele unterstützt seit vielen Jahren bei allen Varianten der Funkkommunikation und plant maßgeschneiderte Kommunikationslösungen von der Objektfunkversorgung für den BOS-Digitalfunk über verschiedenste Funkdienste für Verkehrsinfrastrukturanlagen wie Tunnel oder Flughäfen bis hin zur Richtfunkanbindung von verteilten Standorten.

Unsere Kernkompetenz sind dabei die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung von Funkanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI sowie besondere Leistungen mit unseren professionellen Simulationstools. Standortanalysen für Sendeanlagen, Machbarkeitsstudien für Antennenanlagen, die Unterstützung bei behördlichen Anzeigeverfahren und bei der Standortbescheinigung ergänzen darüber hinaus unser Portfolio.

Mit Hilfe unserer Simulationssoftware zur Berechnung der Funkversorgung können wir technisch und wirtschaftlich passgenaue Funklösungen nach aktuellem Stand der Technik umsetzen. Auch bei innovativen Themen wie Indoor-Ortung oder IoT-Lösungen beraten wir gerne!

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen. Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tools „Matomo“ eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit auf der Datenschutzseite ändern, andernfalls gilt es für zwölf Monate.