Mittlerer Ring München – Landshuter-Allee-Tunnel

Erneuerung der technischen Tunnelausrüstung

Landshuter-Allee-Tunnel
Landshuter-Allee-Tunnel
Landshuter-Allee-Tunnel
Landshuter-Allee-Tunnel
Projekt:
Mittlerer Ring München – Landshuter-Allee-Tunnel
Auftraggeber:
Landeshauptstadt München Baureferat Tiefbau, Abteilung Bau-T312
Kunde:
Landeshauptstadt München Baureferat Tiefbau, Abteilung Bau-T312
Land:
Deutschland
Bearbeitungszeit:
01/2017 – 10/2018; Untersuchung LED-Durchfahrtsleuchten: 11/2018 bis 03/2023

Der Landshuter-Allee-Tunnel ist als Teil des Mittleren Rings einer der meistbefahrenen Tunnel Münchens. Um den Sicherheitsstandard des Tunnels an den aktuellen Stand der Technik anzupassen, wurden Ingenieurleistungen zur Nachrüstung der technischen Tunnelausrüstung nach dem aktuellen Stand der RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) ausgeschrieben und Rücker + Schindele mit der Objektüberwachung für die Maßnahme beauftragt. Der Landshuter-Allee-Tunnel hat eine Länge von ca. 360 m und ist als Richtungsverkehrstunnel ausgeführt. Er verfügt über eine Betriebsstation.

Der Auftrag umfasste die Objektüberwachung für die Erneuerung der Technischen Ausrüstung im Tunnel, insbesondere der Beleuchtung in der Betriebsstation sowie der zugehörigen Tunnelvorfelder an der Oberfläche. Bereits im Jahr 2010 hat Rücker + Schindele die Vorplanung (LP 2) als Vorstufe zur eigentlichen Maßnahme durchgeführt. Rücker + Schindele wurde mit den Leistungen zur Objektüberwachung und Objektbetreuung, also den Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI, für die Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 (Lüftungstechnik, Beleuchtung, Elektro- und Sicherheitstechnik, Automation) beauftragt.

Im Landshuter-Allee-Tunnel wurden erstmals in einem Münchner Straßentunnel LED-Leuchten für die Durchfahrtsbeleuchtung eingesetzt. Als Zusatzleistung in der Leistungsphase 9 wurden wir mit der Untersuchung des Betriebsverhaltens dieser neuen LED-Leuchten beauftragt. Hierzu erstellte Rücker + Schindele zu Beginn der Leistungsphase 9 eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und verglich konventionelle Durchfahrtsleuchten mit LED-Leuchten. Zum Ende der Leistungsphase 9 werden wir dann die derzeit eingesetzten LED-Leuchten mit dem dann aktuellen Stand der Technik vergleichen.

Die eingesetzten LED-Leuchten werden zusätzlich bezüglich Energiebedarf, Alterungserscheinungen und Wartungsfreundlichkeit im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Wartungsarbeiten beurteilt. Hierzu wird auch das Unterhalts- und Betriebspersonal anhand von Interviews mit einbezogen. Diese zyklische Überprüfung der Praxistauglichkeit dauert noch bis zum Jahr 2023 an.

Folgende Leistungen wurden von Rücker + Schindele verantwortlich betreut:

  • Erstellen von Provisorien (z.B provisorische Verkabelung, Trassen usw.)
  • Austausch der Beleuchtungsanlagen im Tunnel (einschl. Regelung)
  • Umbau der bestehenden Brandmeldeanlage
  • Erstellen von Erdungs-, Blitzschutz- und Potenzialausgleichsanlagen
  • Austausch der Niederspannungsschaltanlagen einschließlich Austausch des Doppelbodens
  • Erstellen von Trassen und Beleuchtung in der Betriebsstation und Trassen im Tunnel sowie Übertragungsnetzen und Unterverteilungen
  • Errichten einer Lüftungsanlage in der Betriebsstation
  • Instandsetzung der Rettungszeichen
  • Austausch der Automatisierungstechnik inkl. Steuerung der Verkehrsbeeinflussungsanlagen
  • Durchführung von Softwaretests vor Einbau in die Betriebstechnik
  • Durchführung von Funktionstests (Zusammenwirken aller Anlagenteile mit der Automatisierungstechnik
  • Durchführung von Inbetriebnahmen, Beleuchtungsmessungen, Abnahmen
  • Abnahme der Brandmeldeanlage mit der Feuerwehr

Die Erneuerung des Tunnels erfolgte unter fließendem Verkehr im 24-h-Schichtbetrieb.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen. Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tools „Matomo“ eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit auf der Datenschutzseite ändern, andernfalls gilt es für zwölf Monate.